Rechtsanwalt Ron Birger Hollatz

Ron B. Hollatz (Jahrgang 1970, 2 Kinder) ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen.

Erste praktische Erfahrungen sammelte er 1998 im Rahmen seiner Tätigkeit im Law Office of Thomas S. Sims, Attorney at Law, San Diego, CA (U.S.A.) im amerikanischen Arbeitsrecht und im amerikanischen Strafrecht.

Nach seiner Rückkehr aus den U.S.A. war Rechtsanwalt Ron B. Hollatz bis 2008 in Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Horsch & Kollegen, Konstanz, als selbständiger Rechtsanwalt tätig. In dieser Zeit war er vom Amtsgericht Konstanz bestellte Schlichtungsperson im Sinne des Gesetzes zur obligatorischen Streitschlichtung für Baden-Württemberg.

Gemeinsam mit einem Insolvenzverwalter gründete Rechtsanwalt Ron B. Hollatz 2008 eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, welche ihre Schwerpunkte neben der Insolvenzverwaltung in der Restrukturierung und Unternehmensplanung finanziell in Schieflage geratener mittelständischer Unternehmen fand. In diesem Zusammenhang besuchte er einen Vertiefungslehrgang an der Fachhochschule Koblenz zum Thema „Insolvenzverwaltung und Sanierung“. Auch war er verantwortlich für die Verfolgung sämtlicher im Rahmen der Verwaltung anfallender Rechtstreitigkeiten, so etwa in den Bereichen des Arbeits-, Miet- und Anfechtungsrechts.    

2012 zog Rechtsanwalt Ron B. Hollatz nach Berlin, wo er als Rechtsdozent an einer privaten Fachschule für Sozialpädagogik und Berufsfachschule für Sozialassistenz und Altenpflege lehrte. 

Im Rahmen seiner Tätigkeit für eine große Berliner Spedition vertiefte Rechtsanwalt Ron B. Hollatz, selbst Inhaber der Führerscheinklassen C und CE, seine Kenntnisse im Speditions-, Transport- und Zollrecht sowie im Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht einschließlich der europäischen Sozialvorschriften. Auf praktischer Ebene erhielt er wertvolle Einblicke in die Bereiche der Güterbeförderung und Lagerlogistik

2018 zog es Rechtsanwalt Ron B. Hollatz wieder zurück an den Bodensee. Aus einem großen Erfahrungspool schöpfend bietet er Rechtsuchenden wieder tatkräftig Unterstützung in ihren rechtlichen Angelegenheiten an.

Zusätzlich unterstützt Rechtsanwalt Ron B. Hollatz seit 2022 in Detmold (NRW) eine mittelständische Jugendhilfeeinrichtung in privater Trägerschaft in deren rechtlichen Belangen (stationäre Intensivwohngruppe nach dem SGB VIII für junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren, meist mit psychischen Auffälligkeiten aufgrund von Verwahrlosungs-, Gewalt-, Sucht- und Kriminalitätserfahrungen).

Seit Ende 2024 lässt Rechtsanwalt Ron B. Hollatz sich im Bereich der Psychotherapie (nach dem HeilprG)  ausbilden.

 

juristische Ausbildung und Abschlüsse

1998                              Zweites Juristisches Staatsexamen


10/1996 – 10/1998       Rechtsreferendariat am Landgericht Konstanz; 

                                      ständiger Sitzungsvertreter der

                                      Staatsanwaltschaft Konstanz


1996                              Erstes Juristisches Staatsexamen  


WS 1994 – WS 1996   Studium der Rechtswissenschaften

                                       an der Universität Konstanz  


WS 1990 – SS 1994     Studium der Rechtswissenschaften an der

                                       Albert-Ludwigs Universität Freiburg i. Breisgau      




Wissenschaftliche Arbeiten

„Die Fortgeltung der Weimarer Reichsverfassung nach 1933“


„Die Aktivlegitimation von Hochschulprofessoren an deutschen Gerichten“    


„Gentechnik im deutschen Recht; das Zulassungsverfahren in Deutschland“  

 


Maxime: Erfolg setzt wechselseitige Ehrlichkeit voraus !


Rechtsuchende können von Rechtsdienstleistenden nicht erwarten, dass diese Alleskönner sind und zudem über mehr als 24 Stunden am Tag verfügen. Sie können allerdings Ehrlichkeit erwarten. Diese besteht auch darin, ein angetragenes Mandat dann abzulehnen, wenn das Wissensfundament des Rechtsdienstleistenden im zu beherrschenden Rechtsgebiet nicht ausreichend belastbar ist und/oder wenn die zeitlichen Kapazitäten, welche die seriöse Bearbeitung des jeweiligen Rechtsfalls für sich einfordert, nicht vorhanden sind.


Ehrlichkeit ist aber keine Einbahnstraße! Wer seinem Rechtsanwalt in dem Irrglauben, hierdurch seinen Fall in günstiges Fahrwasser zu steuern, Un- oder auch nur Halbwahrheiten auftischt und/oder Fakten und damit Arbeitswerkzeug vorenthält, wird zwingend auf den Bauch fallen!


Seit mehr als 25 Jahren ist Rechtsanwalt Ron B. Hollatz als überzeugter Generalist tätig. Getreu seiner Maxime nimmt er ausschließlich Mandate an, bei denen er dem Rechtssuchenden gewährleisten kann, dass er sie beherrschen und zu einem für den Rechtssuchenden optimalen Ergebnis führen kann.


Rechtsanwalt Ron B. Hollatz erhebt an sich selbst den Anspruch, jedes angenommene Mandat so verantwortungsvoll zu behandeln, dass der Rechtsuchende auch künftig wieder vertrauensvoll den Weg in seine Kanzlei finden möchte. Hierzu gehört auch, die Mandantschaft unverzüglich, regelmäßig und in allgemeinverständlichen Worten über den aktuellen Verfahrensstand und darüber in Kenntnis zu setzen, was er für den Fallfortschritt tut und zu tun gedenkt. Im Gegenzuge erwartet er von der Mandantschaft, dass diese ihn -mit allumfassender Ehrlichkeit und Vollständigkeit- sämtliche für die Fallbehandlung erforderlichen Fakten zugänglich macht und ihm in der Gesamtstrategie die Zügel in die Hand legt.



Schwerpunkte


Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Beratung und Vertretung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) in den betriebsrelevanten Rechtsbereichen. Rechtsanwalt Ron B. Hollatz steht aber auch Rechtsuchenden in deren privaten Rechtsangelegenheiten zur Seite.


Seit über 25 Jahren bietet Rechtsanwalt Ron B. Hollatz kompetente Unterstützung vorrangig in den folgenden Rechtsbereichen (alphabetische Auflistung):


AGB-Recht
Überprüfung und Gestaltung tragfähiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen


Arbeits- und Sozialrecht
Gestaltung von Arbeitsverhältnissen sowie Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten


Debitorenmanagement
außergerichtliches Mahnwesen, gerichtliche Titelerwirkung, Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen;
Betreibungsverfahren in der Schweiz


Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Beratung hinsichtlich der Wahl der Gesellschaftsform und die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften; Entwicklung interner Regelungen und Vorschriften;

Rechtliche Begleitung bei (Vor)Gründung, Umwandlung, Liquidation


Insolvenzrecht
Beratung finanziell in Schieflage geratener Unternehmen


Medizinrecht und Arzthaftung
außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung von Patientenrechten gegenüber Ärzten, Kliniken, Altenheimen, Pflegeeinrichtungen und deren jeweiligen Haftpflichtversicherungen


Miet- und Pachtrecht
Beratung, Überprüfung und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen; außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Mieter- oder Vermieterinteressen


Strafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten
Vertretung vor den Strafverfolgungsbehörden und vor den Strafgerichten sowie in Haftsachen


Transport- und Speditionsrecht
Beratung in Fragen des nationalen und internationalen Gütertransports und des Gefahrenguttransports sowie Vertretung bei Verstößen gegen die europäischen Sozialvorschriften


Verkehrsrecht
außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht sowie im Verkehrsverwaltungsrecht


Verwaltungsrecht
Vertretung in verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren


WEG-Recht
Vertretung einzelner Wohnungseigentümer, der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie der Hausverwaltung in außergerichtlichen und gerichtlichen WEG-Verfahren